Definition: Backup-Angebot. Ersatzangebot eines potenziellen Käufers für eine Immobilie, falls ein anderer Käufer dafür bereits einen Vertrag abgeschlossen hat und die erste Transaktion scheitert.
Hintergründe und Funktion von einem Backup-Angebot
Wenn ein Käufer am Kauf einer Immobilie interessiert ist, für die bereits ein anderer Käufer einen Vertrag abgeschlossen hat, hat er die Möglichkeit, ein „Ersatzangebot“ abzugeben, falls die erste Transaktion scheitert. Ein Ersatzangebot muss immer noch verhandelt werden, und es müssen alle Gelder, wie z. B. eine Anzahlung, eingereicht werden, um zu bestätigen, dass es das nächste Angebot in der Reihe ist. Rechtlich gesehen kann es nur ein Ersatzangebot geben, da es kein Ersatzangebot für ein Ersatzangebot geben kann.
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